Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vom 18.04.24:

Bund beschließt neue Schonzeit für den Aal in der Nordsee – Fischereiminister Schwarz kritisiert: „Neueste Erkenntnisse der Länder zum Wanderverhalten des Aals wurden nicht berücksichtigt“

KIEL. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte am Freitag (13. April) die Schonzeiten für den Aal in den deutschen Meeresgewässern bekanntgegeben. Demnach wird die gewerbliche Aalfischerei in der Nordsee vom 1. September 2024 bis zum 28. Februar 2025 untersagt sein. In der Ostsee gilt für die Berufsfischerei bereits eine ostseeweit einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025. Für die Freizeitfischerei gilt ein ganzjähriges Aalfangverbot in Nord- und Ostsee. Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz kritisierte diese Entscheidung:

„Es ist bedauerlich, dass der Bund entgegen neuer in Niedersachsen vorliegender Erkenntnisse zu den Blankaal-Abwanderungszeiten dem Kompromissvorschlag der Länder nicht gefolgt ist. Die ohnehin krisengeplagte Fischerei wird hier erneut einseitig belastet“, so der Minister.

Im Vorfeld hatten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in einem gemeinsamen Schreiben an den Bund, um eine einheitliche Lösung für Nord- und Ostsee gebeten. Sie begründeten dies mit neuen Erkenntnissen aus Niedersachsen und wiesen darauf hin, dass unterschiedliche Schonzeiten zwischen den Meeren und den Küstenbundesländern zu Verständnisproblemen und einer geringeren Akzeptanz innerhalb der Fischerei führen. Dies gilt im Besonderen für Schleswig-Holstein, wo nun unterschiedliche Schonzeiten innerhalb der Küstengewässer des Landes gelten werden.

Hintergrund

Der Bestand des Europäischen Aals hat in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich abgenommen. Insbesondere zeigt sich dies im Aufkommen an jungen Aalen (sogenannten Glasaalen) an den europäischen Küsten. Die EU hatte deswegen bereits 2007 eine sogenannte „Aalverordnung“ erlassen. Diese Norm verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Aalmanagementpläne mit Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Bestände aufzustellen. Seit 2009 werden die Aalbestände auch in Schleswig-Holstein nach detaillierten und von der EU genehmigten Managementplänen bewirtschaftet.

Seitdem werden alle Aktivitäten zum Schutz und zur Nutzung des Aals an diesen Plänen ausgerichtet. Auch die umfangreichen Aalbesatzmaßnahmen in Schleswig-Holstein sind Bestandteil dieser von der EU genehmigten Managementpläne. Die aufgrund EU-rechtlicher Verpflichtungen jetzt vom BMEL für die deutsche Nordsee festgelegte Schonzeit soll ergänzend zu den gemäß EU-Aalverordnung ergriffenen langfristigen Maßnahmen einen besseren kurzfristigen Schutz der Art bewirken.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de


In eigener Sache:

Der Europäische Aal Anguilla anguilla im GfI-Fischartenatlas: https://biodiv-atlas.de/fische/#!/species/40056/details