Eine Stellungnahme (Auszüge) des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) zur Fischereipolitik:
Fangquoten, Anlandeverpflichtung, Kontrollverordnung: Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU ist ein wahrer Gesetzes- und Bürokratiedschungel. Grundlegende Probleme, wie Überfischung, Beifänge und zerstörerische Fangmethoden bleiben seit den 70er Jahren scheinbar unverändert. Die letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass unser aktuelles Fischereimanagement nicht funktioniert. Warum ist es gescheitert und was muss jetzt passieren?
Grundschleppnetze in Schutzgebieten: Wie kann das sein?
In Deutschland steht fast die Hälfte der gesamten Meeresfläche unter Schutz. Diese Schutzgebiete sollen sicherstellen, dass besonders wertvolle und sensible Lebensräume und Arten vor menschlichen Einflüssen geschützt werden. Doch obwohl Fischerei eine der größten Bedrohungen für die marine Artenvielfalt ist, unterliegt sie selbst in den Schutzgebieten kaum einer Beschränkung.
Seit 2017 stehen die zehn Natura-2000-Gebiete in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ; 12-200 Seemeilen) offiziell unter Schutz. Doch die effektiven Fischereiregelungen lassen weiter auf sich warten, die Fischerei mit Grundschleppnetzen ist bisher nur auf kleinen Teilgebieten verboten.
Für einen wirksamen Schutz von marinen Arten und Habitaten sind großflächige nutzungsfreie Schutzgebiete erforderlich, so wie sie vom BUND seit Jahren gefordert werden. Auf europäischer Ebene arbeitet der BUND zusammen mit seinem Dachverband Seas at Risk außerdem an einem Verbot für Grundschleppnetzfischerei in allen europäischen Meeresschutzgebieten.
Link zum vollständigen Beitrag:
https://www.bund.net/meere/fischerei/fischereipolitik/
In eigener Sache:
Im GfI-Fischartenatlas sind nun auch alle Meeresfische enthalten!