Renaturierung europäischer Gewässerlandschaften – das betrifft auch die Lebensräume „unserer“ Fische:

EU-Wiederherstellungsverordnung

Die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (auch Gesetz zur Wiederherstellung der Natur oder Renaturierungsgesetz, englisch Nature Restoration Law) ist eine Verordnung der Europäischen Union, deren Kernpunkt die Pflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist, ihre Umwelt nicht nur zu schützen, sondern die Natur durch Renaturierung in einen „guten ökologischen Zustand“ zurückzuführen. Sie ist ein Kernelement des Europäischen „Green Deal“ und der EU-Biodiversitätsstrategie und macht die darin gesetzten Ziele zur „Wiederherstellung der Natur“ verbindlich. Quelle: Wikipedia

Hier ein Beitrag des Niedersächsichen Städtetages:

NST-Umwelt-Info-Beitrag Nr_62_2025 EU-Wiederherstellungsverordnung


Hintergrundfoto:

Positive Entwicklung im bereits renaturieren Abschnitt östlich der Ortschaft Scheppau (Foto: NLWKN). Quelle: NLWKN.