Pressemitteilung BMEL Nummer 136 vom 28. November 2024
Besserer Schutz für Meeresschutzgebiete der Ostsee
Die EU Kommission hat Regulierungen der mobilen grundberührenden Fischerei erweitert
Mit einem Paket an Maßnahmen wird der Schutz sensibler Lebensräume wie Riffen und Sandbänken in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee gestärkt. Gemeinsam hatten sich das Bundesumwelt- (BMUV) und das Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) dafür eingesetzt, wirksamen Meeresschutz mit einer Perspektive für eine nachhaltige Fischerei umzusetzen. Die Europäische Kommission hat dazu Vorschläge übernommen, die Deutschland mit den EU-Nachbarstaaten der Ostsee abgestimmt hatte. Nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten zur Verstärkung des Meeresschutzes verpflichtet.
Das Paket der EU-Kommission umfasst Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in fünf Natura-2000-Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone: Fehmarnbelt, Kadetrinne, Westliche Rönnebank, Adlergrund und Pommersche Bucht mit Oderbank. Die Fischerei mit mobilen grundberührenden Fanggeräten wie Schlepp- oder Wadennetzen darf in großen Teilen dieser Schutzgebiete ganzjährig nicht mehr stattfinden. Die Gebiete umfassen rund 27 % der Fläche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee und rund zwei Drittel (66 %) der bestehenden Schutzgebietsflächen. In der Pommerschen BuchtOderbank führen die neuen Schutzmaßnahmen dazu, dass dieses große Meeresschutzgebiet – einschließlich der Oderbank als größte Sandbank in der deutschen Ostsee – nun besser geschützt ist. Das ist für viele Arten, von kleinsten Bodenlebewesen wie Muscheln oder Krebsen über Wanderfische bis hin zu geschützten Seevögeln und Meeressäugern wie Schweinswalen ein wichtiger Lebensraum für Nahrung, die Rast und Fortpflanzung sowie die Aufzucht der Jungtiere.
PM im Original
https://www.bmuv.de/pressemitteilung/besserer-schutz-fuer-meeresschutzgebiete-der-ostsee